Abschaffung der Straßenanliegergebühren

Mit Wirkung zum 01.01.21 erhebt die Stadt Heusenstamm keine Straßenanliegerbeiträge mehr. Die Satzung für die Erhebung von Straßenanliegergebühren ist hiermit mit Wirkung zum 01.01.2021 außer Kraft gesetzt
Mit Wirkung zum 01.01.21 erhebt die Stadt Heusenstamm keine Straßenanliegerbeiträge mehr. Die Satzung für die Erhebung von Straßenanliegergebühren ist hiermit mit Wirkung zum 01.01.2021 außer Kraft gesetzt
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadt Heusenstamm zahlt ab dem 1.7.2021 an anerkannte Kindertagespflegepersonen mit gültiger Pflegeerlaubnis des Kreises Offenbach , die im Stadtgebiet der Stadt Heusenstamm wöchentlich mindestens an drei Tagen Kinder mit Erstwohnsitz in der Stadt Heusenstamm betreuen, einen monatlichen Zuschuss von 100,00 EUR.
Adventsmarkt Rembrücken
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, dass zukünftig immer zum ersten Advent die Stadt Heusenstamm den Adventsmarkt in Rembrücken als Veranstalter organisiert und durchführt. Dabei sollen die Wünsche und Anregungen des Bürgerforums Rembrücken, der Feuerwehr Rembrücken, des TC Rembrücken und des TV Rembrücken sowie weiteren ortsansässigen Institutionen nach Möglichkeit Berücksichtigung finden.
Begründung:
wir bitten Sie, den folgenden Antrag den städtischen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung zuzuleiten:
Änderungsantrag zur Drucksache XVIII/283
Kindereinrichtungen in Heusenstamm – Verzicht auf Erhebung der Benutzungsgebühren für den Monate April 2020
In Ergänzung der Beschlussvorlage des Magistrats entscheidet die Stadtverordnetenversammlung, dass der Beschluss auch für die Monate Mai und Juni 2020 verbindlich ist.
Prüfantrag zur Errichtung einer Hundewiese / eines Hundeparks
Anreizsystem für Erzieher/innen
Beschlussvorschlag:
1. Maßnahmen für Erziehrinnen und Erzieher
a. Der Magistrat wird beauftragt, folgende in dem Bericht des Magistrats „Prüfung eines Anreizsystems für Erzieherinnen/Erzieher“ vom 28.03.2018 genannten Maßnahmen – soweit noch nicht geschehen – umzusetzen:
- Supervisionen: eine Supervision pro Quartal in jeder Einrichtung
- Möglichkeiten für alle Erzieherinnen und Erzieher, zwei Fortbildungen pro Jahr zu besuchen
b. Den Jahrespraktikantinnen und Jahrespraktikanten soll nach Abschluss ihrer Ausbildung eine unbe-fristete Anstellung angeboten werden, sofern freie Stellen verfügbar und die Praktikantinnen und Praktikanten geeignet sind.
2. Maßnahmen für alle städtischen Bediensteten
Der Magistrat wird beauftragt, die Einführung eines Jobtickets für alle städtischen Bediensteten zu prüfen. Dabei soll ermittelt werden, wie die Beschäftigten derzeit ihre Arbeitsplätze erreichen, wieweit sei ein Job-ticket nutzen würden, welche Kosten das Jobticket für die Stadt (Verwaltungskosten und Steuern) und für die Beschäftigten (evtl. Kostenbeteiligung) mit sich brächte. Die Auswirkungen der Verhandlungen der kommunalen Spitzenverbände mit dem RMV sollen berücksichtigt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat der Stadt Heusenstamm wird beauftragt, im Benehmen mit dem Kreis Offenbach sowie den Natur- und Umweltschutzverbänden und Vereinen in Heusenstamm und unter Beachtung tierschutzrechtlicher Belange wirksame Maßnahmen zur Dezimierung der Kanada- und Nilganspopulation in Heusenstamm zu ergreifen.
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat der Stadt Heusenstamm wird beauftragt, im Bereich der Bushaltestelle Bastenwald und im Bereich des Schlossrathauses Fahrradabstellanlagen zu errichten.
Verkehrssicherheitsaudit für die Schillerstraße und die Industriestraße.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Fahrradabstellanlagen an Bushaltestellen
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: