Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung: Bürgerfragestunde
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
§ 17 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung wird um folgenden Absatz 4 ergänzt:
In den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung werden vor Eintritt in die Tagesordnung jeweils für maximal eine halbe Stunde Fragemöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger angeboten. Die Fragen müssen in die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung gehören und von allgemeinem Interesse sein.
§ 33 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung wird um folgenden Absatz 5 ergänzt:
In den Sitzungen der Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung werden vor Eintritt in die Tagesordnung jeweils für maximal eine halbe Stunde Fragemöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger angeboten. Die Fragen müssen in die Zuständigkeit des jeweiligen Ausschusses gehören und von allgemeinem Interesse sein.
Begründung:
Dieser Antrag ergänzt und erweitert einen entsprechenden einstimmigen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 9.11.2011 nach DS XVII/32.
Die Fragemöglichkeiten wurden bislang nur in seltenen Einzelfällen genutzt. Dies liegt u. E. insbesondere daran, dass aktuelle Themen, die den Bürgerinnen und Bürgern auf den Nägeln brennen, nicht angesprochen werden dürfen, weil sie Gegenstand der Beratung des Ausschusses oder der Stadtverordnetenversammlung sind. Dies soll mit diesem Antrag geändert werden. Weiterhin sollen Fragemöglichkeiten nicht nur in den Sitzungen der Ausschüsse, sondern auch in denen der Stadtverordnetenversammlung ermöglicht werden.