Abschaffung der Straßenanliegergebühren
Mit Wirkung zum 01.01.21 erhebt die Stadt Heusenstamm keine Straßenanliegerbeiträge mehr. Die Satzung für die Erhebung von Straßenanliegergebühren ist hiermit mit Wirkung zum 01.01.2021 außer Kraft gesetzt
Mit Wirkung zum 01.01.21 erhebt die Stadt Heusenstamm keine Straßenanliegerbeiträge mehr. Die Satzung für die Erhebung von Straßenanliegergebühren ist hiermit mit Wirkung zum 01.01.2021 außer Kraft gesetzt