Anträge der SPD Heusenstamm

Änderung der Satzung über die Volkshochschule der Stadt Heusenstamm

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

§ 6 zweiter Satz der Satzung über die Volkshochschule
der Stadt Heusenstamm erhält folgende Fassung:
Dem Kuratorium gehören an:
- Der Bürgermeister als Vorsitzender,
- 1 weiteres Mitglied des Magistrats,
- 6 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung
- 4 auf dem Gebiet des Bildungswesens sachkundige Einwohner
- der Geschäftsführer der VHS und
- der Leiter der Musikschule

Begründung:
Nachdem nunmehr 6 Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung vertreten sind,
sollte die Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung im Kuratorium der
VHS auf 6 erhöht werden.

(Bisher 5 Mitglieder, Anm. der Red.)