Meldungen der SPD Heusenstamm

Pressemitteilung der SPD Heusenstamm

In einem Schreiben des Fachdienstes Steuern verlangt die Stadt Heusenstamm von Hundehalterinnen und -halter die Übersendung von Bildern zur Feststellung der Mischung der Rassen des gehaltenen Hundes.

Pressemitteilung  quer

 

SPD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung hat daher dem Magistrat einen Fragenkatalog zugesandt und verlangt die Aufklärung der Hintergründe dieses Schreibens, das in der Bevölkerung für erhebliche Unruhe gesorgt hat.

 

„Wir stellen die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme in Frage. Es gibt keinen konkreten Anlass, der gebietet, daran zu zweifeln, dass die bisherigen Angaben der Hundehalterinnen und -halter unzutreffend sind“, so Rolf Lang. Es ist auch nicht ersichtlich, wie der Magistrat durch die Übersendung eines Bildes die Rassemischung der jeweiligen Hunde bestimmen will. Ist eine konkrete Zuordnung nicht möglich, müsste die Stadt auf eigene Kosten ein entsprechendes Abstammungsgutachten einholen, was mit einem unverhältnismäßigen Kostenaufwand für die Stadt einhergeht. Diese Kosten können nicht den Hundehalterinnen und -haltern aufgetragen werden, weil es hierzu an einer Rechtsgrundlage fehlt, insbesondere ist § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung keine Grundlage für die Kostenauferlegung.

 

Der Magistrat schießt nach unserer Auffassung eindeutig über das Ziel hinaus und beunruhigt grundlos die Hundehalterinnen und -halter und zweifelt die Richtigkeit deren Angaben im Rahmen der Meldungen anlasslos an. Das zeigt, wie wenig der Magistrat ihren eigenen Bürgerinnen und Bürgern vertraut. Wir erwarten vom Bürgermeister eine zügige Klarstellung, weshalb die Meldungen der Hundehalterinnen und -halter durch die Verwaltung in Zweifel gezogen werden und vor allem, was der Anlass für diese überzogene Maßnahme war. Nach unserem Dafürhalten steht der Aufwand für diese Maßnahme nicht im Verhältnis zu etwaig zu erwartenden überschaubaren Mehreinnahmen, die – wenn überhaupt – nur in wenigen Einzelfällen durch Feststellung einer Eigenschaft als „gefährlicher Hund“ im Sinne der Hundesteuersatzung zu erwarten wäre.

 

Heusenstamm, den 15.08.2024

 

 

Rolf Lang

Fraktionsvorsitzender